Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt bei der Beratung hinsichtlich kartellrechtlicher Fragestellungen. RA Mark-E. Orth berät Sie insbesondere bei der kartellrechtskonformen Gestaltung von Verträgen, Satzungen und internen Arbeitsabläufen, um kartellrechtliche Risiken bereits im Vorfeld soweit wie möglich zu minimieren. Dies gilt insbesondere auch für die Gestaltung von Vertriebssystemen. Selbstverständlich werden Sie aber auch vor Kartellbehörden und Gerichten vertreten, wenn es bereits zur Einleitung von Marktmissbrauchs- oder Kartellverfahren gekommen sein sollte. Die Kanzlei berät Sie auch im Hinblick auf Schadensersatzansprüche, die sich aus Kartellrechtsverstössen entwickeln können.
Im Bereich des Sportrechts berät die Kanzlei besonders im Hinblick auf kartellrechtliche Problemstellungen bei der Vertragsgestalltung. Dies gilt sowohl im Verbandsrecht als auch im staatlichen Recht.
Darüber hinaus ist Herr Orth auch auf dem Gebiet der Vermarktung von Sportlern ein kompetenter Partner. Dies umfasst ebenso die Ausgestaltung von Werbeverträgen sowie Sponsoringverträgen wie die Wahrung der Vermarktbarkeit